Kölner Justiz:
Landgericht sieht in Beschneidung strafbare Körperverletzung
Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, hat das Landgericht Köln ein Urteil mit noch unabsehbaren Folgen gefällt: Demzufolge ist die Beschneidung von Jungen künftig als Körperverletzung zu werten.
Wie die FTD berichtet, können laut Gerichtsurteil weder das Elternrecht, noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit den Eingriff einer Beschneidung rechtfertigen. Damit wird erstmals von einem bundesdeutschem Gericht der religiösen Brauch der Beschneidung unter Strafe gestellt. Jährlich werden in Deutschland mehrere zehntausend männliche Kinder auf Wunsch der Eltern aus religiösen Gründen beschnitten - in der Regel Jungs aus jüdischen und muslimischen Familien. In den USA wird die Mehrheit aller Jungen - unabhängig von der Religionszugehörigkeit - aus medizinisch-hygenischen Gründen direkt nach Geburt beschnitten.
Holm Putzke von der Universität Passau reagierte auf das Urteil entzückt. Jetzt wisse endlich jeder Arzt, der eine Beschneidung durchführt, das er sich strafbar machen würde. Den Einwand, Betroffene könnten das Urteil als antisemitisch und religionsfeindlich empfinden, wischt der "Mann vom Fach" mit dem lapidaren Hinweis zur Seite, die Religion hätten nun die Chance zu einem "Bewusstseinswandel".
Allgemein wird davon ausgegangen, das nun eine Prozeßwelle anrollen könnte, um das Verbot der Beschneidung allgemein durchzusetzen. Jüdische und muslimische Verbände wollen erst nach der Vorlage der ausführlichen Urteilsbegründung Stellung beziehen - wiesen aber bereits das Urteil als schweren Eingriff in die Religionsfreiheit scharf zurück.
Offen ist noch, wann selbsternannte "Tierschützer" mit einer speziellen Kampagne gegen das Schächten einen weiteren wichtigen Aspekt jüdischer (und muslimischer) Religion ins Visier nehmen.
zbe
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26.06.2012
Datum: 26.06.2012 - 08:33
Sehe ich dass auch euch dieses Thema beschäfftigt... also ich gebe zu, ich habe sehr flach athmen müssen um keine Feuer zu spucken...
...diese sind nicht besser als die sonstioge Judenhasser die zu minderst ehrliche zu ihrem Judenhass stehen, und unsehrlich sagen dass sie uns vernichten wollen...! Doch Vernichtung hat viele Arten ....
Übrigens auch die wollen das selbe einführen: http://tachles.ch/news/politiker-wollen-beschneidung-verbieten
Datum: 26.06.2012 - 10:11
Das ist doch wieder ein typisches Beispiel endloser Dummheit, deutscher Bürokratie und Rechtssprechung.
Ich denke wir haben Religionsfreiheit in Deutschland ?? Aber wenn in Deutschland, katholische Pfarrer, Kinder sexuel mißbrauchen, wird das möglichst totgeschwiegen. Gehört sowas zum christlichen Glauben??? Dort sollte man mit aller Härte durchgreifen und die Täter bestrafen, aber es scheint ja populärer zu sein, sich in andere Religionen einzumischen und sich als Hüter der Moral aufzuspielen. Es ist wie im Mittelalter, die sogenannten Christen zwingen jedem ihren Glauben auf, nur die Mittel haben sich etwas geändert in den Jahrhunderten.
Ich kann manchmal gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte, wenn ich solche Gesetze hier in Deutschland sehe.
Datum: 26.06.2012 - 10:40
Die Grenzen sind offen, wer meint hier benachteiligt oder sogar bekämpft zu werden der kann jederzeit gehen. Ist doch kein Problem.
Schlimm genug, dass sich Menschen jüdischen Glaubens mit den Koranleuten gemein machen, die nun wirklich Juden lieber tot als lebendig sehen.
Aber wer es braucht....
Datum: 26.06.2012 - 11:05
Das hat nichts mit "Religionsfreiheit" zu tun, sondern ganz einfach mit Körperverletzung an Schutzbefohlenen! Wenn ein Junge dann mit 18 sagt, dass er beschnitten werden möchte, ist das imho in Ordnung. Ab 14 bis 18 auch gerne mit Einverständnis der Eltern. Alles andere steht auf derselben Stufe wie Frauenbescheidung in Afrika u.ä. aus "religiösen Gründen".
Wem das nicht passt, kann gerne jederzeit dorthin ziehen, wo "sowas" legal ist.
Und ja, ich bin auch sehr gegen das Schächten von Tieren.
Datum: 26.06.2012 - 11:24
Ich kann durchaus verstehen, dass dieses Urteil bei Menschen jüdischen oder moslemischen Glaubens auf Wut und Unverständnis stößt. Wenn man jedoch das Grundgesetz als höchste Instanz heranzieht, dann bleibt den Richtern keine andere Wahl:
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Und diese Grundrechte des Einzelnen stehen im Zweifel immer über der Religionsfreiheit.
Ein Säugling oder Kleinkind hat keine Möglichkeit, für sich und autonom die Entscheidung für oder gegen eine Beschneidung zu treffen. Daher muss an dieser Stelle der Staat das Recht auf körperliche Unversertheit durchsetzen.
Datum: 26.06.2012 - 11:38
Die deutsche Justitia ist mittlerweile nicht nur blind, sondern hinkt auch noch gewaltig.
Während auf der einen Seite die männliche Beschneidung durch einen erfahrenen Mohel oder Arzt, keinerlei negative Folgen für das Kind hat, soll diese unter Strafe gestellt werden.
Auf der anderen Seite vermisst Deutschland immer noch eine klare politische und juristische Haltung gegenüber der weiblichen Beschneidung, die zutiefst barbarisch, gefährlich, traumatisierend und für die Frau eine lebenslange buchstäbliche Beschneidung ihrer sexuellen und gesundheitlichen Unversehrtheit bedeutet. Viel zu viele Mädchen, auch in Deutschland, erleiden alljährich diese Tortur und von den Jugendämtern, über die Polizei bis hin zur Justiz wird viel zu mau damit umgegangen. Verbände, die sich diesem Thema angenommen haben, prangern dies seit Jahren an. Hier wäre ein Kurswechsel endlich mal angesagt.
Aber nein, lieber eine Massnahme ergreifen, die Juden trifft. Super gemacht, Deutschland!
Datum: 26.06.2012 - 11:56
Endlich! Es wurde aber auch Zeit, dass dieser primitiven Praktik endlich mal ein Riegel geschoben wurde. Und das Schächten gehört auch verboten, und zwar schnellstens! Mit "selbsternannten" Tierschützern hat das nichts zu tun, und schon gar nicht mit Religionsfreiheit. Jede Freiheit hat ihre Grenzen. Religions"freiheit" bedeutet noch lange keine Narrenfreiheit oder - wie in diesem Falle wohl eher zutreffend - Barbarenfreiheit.
Datum: 26.06.2012 - 11:56
Bisschen weniger rumheulen, und ein bisschen mehr Objektivität. Die Religionsfreiheit der Eltern hat mit einer beschneidung des Kindes nichts zu tun, und es gibt kein aus der Relgionsfreiheit der Eltern abzuleitendes Recht seinen Kindern einen bestimmten Glauben aufzuzwingen. Es kommt also einzig und allein auf die Religionsfreiheit und das Recht der körperlichen Unversehrtheit des Kindes an. Der Wunsch der Eltern an einem Kind bestimmte religiöse Rituale durchzuführen wiegt nicht schwerer als die Rechte des Kindes selbst, das und NUR das sagt das Urteil.
Datum: 26.06.2012 - 12:02
Datum: 26.06.2012 - 12:55
"Selbsternannte Tierschützer" ha ha ha
Mit dieser Wortwahl soll also derjenige, der das Schächten ablehnt, mit dem Vorwurf von Überheblichkeit bedacht werden.
Armselig!
Datum: 26.06.2012 - 12:57
@Liat
"Aber nein, lieber eine Massnahme ergreifen, die Juden trifft. Super gemacht, Deutschland!"
LACH
Datum: 26.06.2012 - 13:05
Bitte etwas Contenance!
Die religiöse Beschneidung von Kindern ist juristisch verboten worden! Wem es um das Fest geht, so kann man dass durchaus wie bei uns Christen üblich, symbolisch mit der Taufe weiter praktizieren und der Heranwachsende kann wie bei uns Christen, mit der Firmung sein Taufversprechen bestätigen. Im jüdischen Brauch kann ich mir so was durchaus auch vorstellen, da ich meine Mitmenschen jüdischen Glaubens für sehr vernunftbegabt und human halte.
Bei den Moslems glaube ich eher, dass eine eigene Entscheidung für oder gegen bestimme Rituale haram ist, d.h. hier wird das Grundgesetz vermutlich wie so oft UNTER die Gebote des Islams gestellt und entweder durch Ausreise oder illegales Beschneiden umgangen. Oder es wird eine absonderliche Häufung der Diagnose Fimose geben, die eine medizinische Beschneidund ermöglicht.
Datum: 26.06.2012 - 13:16
Bei allem Respekt vor religiösen Einstellungen, aber die Folgen sind nicht unabsehbar sondern glasklar:
- Gesunde Kinder bleiben unversehrt, weil sie ein Anrecht darauf haben
- Ärzte und Nichtmediziner die eine Beschneidung durchführen, und Eltern die das verlangen und dulden, werden, wie alle anderen Straftäter auch, wegen Gesetzesbruch belangt.
Die Verstümmelung Minderjähriger ist eine Körperverletzung und eine Straftat, was sich eben erklärt aus dem Grundgesetz.
Daran erkennt man den Rechtsstaat, das GG bleibt die oberste Instanz, und nicht etwa ein religiöses Buch. Das wird jeder religiöse Bürger eines laizistischen demokratischen Landes anerkennen müssen.
Eine Theokratie wird von der übergroßen Mehrheit der Wähler in der Bundesrepublik nicht gewünscht. Wer dennoch lieber in einer Theokratie leben möchte, dem steht der Weg in eine Theokratie (Iran u.a.) seiner Wahl frei.
Die "medizinisch-hygenischen Gründe" der amerikanischen Bevölkerung haben übrigens weniger mit dubiosen wissenschaftlichen Resultaten sondern eher mit mangelnder Bildung der Bevölkerung zu tun.
Datum: 26.06.2012 - 13:49
Wieso soll das Abschneiden von Körperteilen bei Schutzbefohlenen unter die "Religionsfreiheit" fallen?
Es ist ein populärer Irrtum, daß in D "Religionsfreiheit" in dem Sinn herrscht, daß mit diesem Argument jeder Unfug angestellt werden könnte.
Es gibt in D auch keine "Religionsfreiheit", sondern eine "Bekenntnisfreiheit", der zufolge jeder seinem Kult anhängen kann, wie er mag, so lange er die Gesetze und Normen einhält; die Ausübung von Religion, also der Vollzug der Riten hat sich im Gestezesrahmen zu bewegen und ist sonst verboten.
Kein Anhänger des Aztekenkults darf also zum Zweck des Regenmachens Menschen bei lebendigem Leib das Herz herausreißen mit dem Argument "was wollt Ihr denn, es herrscht doch Religionsfreiheit"
So ist es zunächst einmal meine persönliche Entscheidung, ob ich bei meinem Pillemann den Vorhang oben oder unten habe.
Wieso soll mir die jemand, den ich nicht kenne abnehmen und mich Zeit meines Lebens vor vollendete Tatsachen stellen?
Wieso darf ich das nicht selbst entscheiden, wenn ich erwachsen bin?
Zum angeblich "religiösen" Aspekt.
Die Schöpfung und damit Gott hat mir meinen Vorhang am Pillemann mitgegeben, wieso soll Gott es dann wollen, daß er abgeschnippelt wird?
So einfach ist das. Dazu braucht man nicht Anhänger irgendeines Kults sein, um das zu verstehen sondern lediglich seine zweite Gehirnzelle dazuschalten.
Kein einziger "Religionsvertreter" konnte mir bisher verständlich machen, wieso ein im Diesseits abgeschnittener Vorhang am Pilemann im Jenseits Vorteile brächte!
An Stelle einer einsehbaren Erklärung heißt es dann nur: "das steht da, also halt den Schnabel (und hör auf zu denken)"
Damit ist das Urteil auch nicht gegen irgend einen Kult gerichtet, sondern ein Apell daran, das Hirn enzuschalten, statt mit ausgeschaltetem Hirn (das übrigens auch eien Gabe Gottes ist) dumpf alberne Riten zu vollziehen, die keiner versteht.
Wenn es hier jemand gibt, der mir das verständlich machen kann, ich lerne gerne dazu und warte:
Datum: 26.06.2012 - 13:56
@Liat
"Aber nein, lieber eine Massnahme ergreifen, die Juden trifft. Super gemacht, Deutschland!"
LACH
Datum: 26.06.2012 - 16:29
das bedeutet, dass es nur eine eingeschränkte Religionsfreiheit gibt.
Zu Schreiber Nr 5 : jeder hat das Recht - aber nicht die Pflicht, sonst wären ab morgen auch Tatoos verboten und viele andere Dinge auch
Es geht also, wie schon geschrieben nur um die Einschränkung meiner religlösen Freiheit
Datum: 26.06.2012 - 18:49
Bevor man in dieser Entscheidung den Startschuss zur Vernichtung ganzer Menschengruppen sieht (zahlenmäßig betroffen wären hier in Deutschland übrigens am ehesten Muslime), wäre ein Blick auf die Rechtslage empfehlenswert. So kann schon überhaupt kein Gericht etwas unter Strafe stellen, wie das der FTD-Artikel suggeriert. Das ist Quatsch. Wir haben immer noch die Gewaltenteilung in Deutschland. Der Einzige, der etwas unter Strafe stellen kann, ist der Gesetzgeber. Und der hat das schon lange getan: Jeder, und zwar wirklich jeder medizinisch invasive Eingriff, von der Beschneidung bis hin zur Blinddarmentfernung, ist eine Körperverletzung im juristischen Sinn. Das passt am allerwenigsten den Ärzten selbst. Doch ist der Eingriff dann nicht strafbar, wenn es eine Einwilligung, sei es auch nur eine mutmaßliche (z.B. bei einem bewusstlosen Patienten) gibt. Diese Einwilligung können Erwachsene für sich selbst ohne weiteres geben, es ist ja nicht die Beschneidung an sich verboten. Nur können Eltern für ihre Kinder die Einwilligung nicht ohne weiteres geben, so das Landgericht Köln nun, das religiöse Gründe nicht zählen lässt. Das können sie jetzt nur noch bei Vorliegen von medizinischen Gründen. Es darf davon ausgegangen werden, dass die Zahl medizinisch gebotener Beschneidungen nun sprunghaft in die Höhe gehen wird.
LG Jaspis
Datum: 26.06.2012 - 18:53
Hatten wir das nicht schon mal???
Wer die Geschichte nicht kennt läuft Gefahr sie zu wiederholen!! <!-- @page { margin: 2cm } P { margin-bottom: 0.21cm } -->
(Edmund Burke).
Shalom Israel!
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Datum: 26.06.2012 - 22:26
Beschneidung und Schaechtung sind kulturelle Braeuche und nicht Religion. Ich finde das Urteil richtig und zeitgemaess. Christlich-juedische Religion besteht gerade OHNE Holocaust, Beschneidung, Schaechten und einiger anderer Elemente. Das Schaechten war vielleicht vor 3000 Jahren ein zivilisatorischer Fortschritt zu dem was damals ueblich war. Heute sollte man als Jude gerade modern tierfreundlich denken. Uebrigens, Schweine sind sensibel und intelligent. Die gehoeren nicht auf den Teller, man soll sie auch nicht grausam mit Elektrozange toeten, sondern eben ueberhaupt nicht essen, das ist Judentum. Es ist nun an der Zeit, sich vom Schaechten zu verabschieden. Ein Beschneidungsfetisch ist krankhaft. Wer das fuer sich will, kann als Jugendlicher diese Entscheidung fuer sich treffen.
Datum: 26.06.2012 - 22:36
Datum: 27.06.2012 - 12:11
Liebe Leser, zu dem Thema ist eben noch ein weiterer Artikel auf Haolam erschienen:
http://haolam.de/index.php?site=artikeldetail&id=9364
Datum: 28.06.2012 - 01:59
Hat jemand Vorhaut zu verkaufen, damit ich ihr wisst schon, will ja ein Rechter Deutscher sein.
Wie Naeht man das wieder dran?
Is ja auch leckerer spaeter die Gebaermutter der Frau rauszuschnibbeln, weils ja so gut richt unter der Muetze.
Heil Vorhaut
deutsch








