Beatrix von Storch zeigt Diakonie-Chef wegen Wähler-Nötigung an

Beatrix von Storch zeigt Diakonie-Chef wegen Wähler-Nötigung an


Der Präsident der Diakonie, Rüdiger Schuch, erklärte »Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten.« Beatrix von Storch erstattete Anzeige gegen Schuch wegen Wählernötigung.

Beatrix von Storch zeigt Diakonie-Chef wegen Wähler-Nötigung an

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Der Präsident der Diakonie, Rüdiger Schuch, erklärte, dass AfD-Wähler in der Diakonie nicht willkommen seien [Siehe Bericht »Stuttgarter Zeitung & Stuttgarter Nachrichten«]. Gegenüber den Zeitungen der Funke-Medien-Gruppe erklärte Schuch: »Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten.«

Beatrix von Storch (AfD) reagiert. Sie hat Anzeige erstattet.

Auf X/Twitter erklärt sie:

»Ich habe heute Rüdiger Schuch angezeigt, den Präsidenten der Diakonie. Die beschäftigen über 600.000 Arbeitnehmer und sind einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Und Herr Rüdiger Schuch hat gesagt: ›Wer sich für die AfD einsetzt, der muss gehen.‹

Das Strafgesetzbuch ist an dieser Stelle eindeutig. Paragraph 108 heißt ›Wählernötigung‹. Absatz 1: »Wer durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (zum Beispiel dem Arbeitsplatzverlust) oder durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses einen anderen nötigt oder hindert, sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben (zum Beispiel die AfD zu wählen), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.‹«

Und Beatrix von Storch ergänzt:

»Diese Anzeige ist heute herausgegangen. Und es ist so eindeutig, dass der Mann sich strafbar gemacht hat, dass die Staatsanwaltschaft nicht anders wird können, als den Mann anzuklagen.«


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Freie Welt


Donnerstag, 02 Mai 2024

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