Gerichtsurteil: Katholische Kirche muss lesbische Frau weiterbeschäftigen

Gerichtsurteil:

Katholische Kirche muss lesbische Frau weiterbeschäftigen

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat die römisch-katholische Kirche eine Lektion erhalten, das sie nicht außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedienungen agieren kann. Wie haOlam.de berichtete, hatte die Kirche einer verpartnerten Kindergartenleiterin während der Elternzeit gekündigt, da sie lesbisch ist.

Bei einer Gerichtsverhandlung am heutigen Dienstag wurde die Kündigung für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Die Kündigung der 39jährigen, die an einem katholischen Kindergarten im Landkreis Neu-Ulm gearbeitet hatte, ist vom Gericht für ungültig erklärt worden. Die Diözese Augsburg hatte ihr einen "schweren Loyalitätsverstoß" vorgeworfen, als sie im August 2011 von der Verpartnerung der Frau erfahren hatte. Die Kirche wollte die Frau entlassen, obwohl sie gerade erst ein Kind bekommen und Anspruch auf Elternzeit geltend gemacht hatte. Die bayerische Gewerbeaufsicht hat die Kündigung nicht genehmigt, da ein besonderer Grund nach Ansicht der Behörde nicht vorlag. Daraufhin zog die katholische Kirche vor Gericht, um die Entlassung doch noch durchsetzen zu können.

Das Gericht gab der Gewerbeaufsicht Recht. Die Schutzbestimmungen für Mütter in der Elternzeit sind unantastbar. Zudem spielte es bei der Entscheidung eine Rolle, dass die staatliche Rechtsordnung eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zulässt und die Behörden nicht an das katholische Vorstellungen gebunden sind.

Während der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) das Urteil begrüßte, droht die Amtskirche damit, die Kündigung nach dem Ende der Elternzeit "nachzuholen".

Aktenzeichen des Verfahrens: Az. Au 3 K 12.266 (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Augsburg)


19.06.2012




1 Brak Brak

Datum: 20.06.2012 - 14:52

Nach dieser Nachricht ist es gut zu wissen, daß ich der Amtskirche keine Steuern mehr zahle. Denn die Faulen von der anderen Seite tragen im Gegensatz zu allen Eltern, welche nach den 8 Stunden Arbeitzeit täglich durch ihre in Kindererziehung aufgeropferter Zeit zur Rente beitragen, nichts bei. Es geht um die Zeit nämlich, welche die Regenbogenfraktion ihre Freizeit bezeichnet. Es gibt zur Zeit keine größere Ungerechtigkeit und Ausbeutung auf der Welt, als die, die von den Faulen unter dem Deckmantel einer vorgeschobenen Religion an den Gesunden geübt wird. Aber der Krug geht, wie überall, solange zum brunnen, wie er bricht.

2 reiner schleicher reiner schleicher

Datum: 22.06.2012 - 12:08

"Verpartnerung" - das tut weh, die verballhornung der deutschen Sprache ist auf dem Vormarsch.

3 Erlkönig Erlkönig

Datum: 22.06.2012 - 13:49

Vielleicht ist es Ihnen noch nicht aufgefallen, aber Sprache ist etwas lebendiges. Wir reden heute auch nicht mehr wie vor 100 Jahren. Das Wort "Verpartnerung" ist durchaus umgangssprachlich gebräuchlich für den Vorgang der Schließung einer Lebenspartnerschaft. 

4 Reiner Schleicher Reiner Schleicher

Datum: 22.06.2012 - 15:48

@ Erlkönig

warum so gehässig?

Ja, ich habe schon verstanden, was dieser Begriff bedeutet.

Dass die Sprache etwas Lebendiges ist, das weiss ich auch, wenn man im Ausland lebt, im Alltag eine fremde Sprache spricht und sich bemüht, weiterhin sich gut auszudrücken in der deutschen Sprache und wenn man schreibt und übersetzt, dann ist das wohl das Mindeste, glaube ich.

Vielleicht ist es keine Verballhornung. Es ist aber ein admnistrativer Begriff, ein kalter Begriff, ähnlich gefühlskalt wie ihre Beschreibung "Vorgang der Schliessung einer Lebenspartnerschaft", er klingt in meinen Ohren wie "Abschluss eines Bausparvertrages".

Ich will auch nicht richten über neue Sprachentwicklungen. Aber da ich im Ausland lebe höre ich diese Begriffe vielleicht etwas anderes als Sie und stutze bei Begriffen, die Ihnen schon geläufig sind. Wenn Ihnen das nicht gefällt, dann ist das nicht mein Problem.