Verfünffachung der Sätze droht, Immobilienbesitzer sind geschockt

Verfünffachung der Sätze droht, Immobilienbesitzer sind geschockt


So müsste eine Münchner Hausbesitzerin beispielweise 91 Euro Grundsteuermessbetrag mit dem Grundsteuer-Hebesatz von 535 Prozent multiplizieren und käme dann auf 487 Euro Grundsteuer, die sie ab 2025 jährlich zu entrichten hätte.

Verfünffachung der Sätze droht, Immobilienbesitzer sind geschockt

Am Ende entscheiden die Kommunen, wie hoch die Grundsteuer ist, weil diese der Finanzierung ihrer Verwaltung und Zuständigkeiten dient. Die kommunalen Einnahmen aus der Steuer betragen rund 15 Milliarden Euro pro Jahr. Dennoch sind selbige finanziell völlig überlastet und können ihren Aufgaben immer seltener nachkommen. Hinzu kommt insbesondere die wahnsinnige deutsche Migrationspolitik, deren Folgen ebenfalls vor allem die Kommunen tragen müssen. Deshalb stellt schon lange der Verdacht im Raum, dass die Kommunen die Grundsteuerreform zur Steigerung ihrer Einnahmen ausnutzen könnten. Hans Reinold Horst, Landesvorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund in Niedersachsen, ist sich sicher: „Es wird durch die neue Grundsteuer eine flächendeckende Mehrbelastung geben – vor allem durch angepasste Hebesätze“. Der Trend gehe eindeutig hin „zu einer bundesweiten Verteuerung“.

Ziel der „Aufkommensneutralität“ nicht verbindlich

Weiter erklärte Horst: „Die Hebesätze werden aufgrund der klammen Kassen der Städte und Gemeinden meiner Einschätzung eher hoch als runter gehen, auch wenn das Gesetz ‚Aufkommensneutralität‘ vorsieht“. Er erinnerte auch daran, dass es noch keine Steuerreform gegeben habe, „wo sich der Staat nicht reich gerechnet hätte“. Zwar ist politisch vorgeben, dass die Grundsteuer ab 2025 aufkommensneutral sein soll, und die Städte und Gemeinden somit nicht mehr als zuvor einnehmen sollen, daraus erwächst jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat bereits angekündigt, dass die Hebesätze erhöht werden müssten, um die bisherigen Höhe der Einnahmen halten zu können. Da sie in den Bundesländern mitunter stark schwanken, werden mancherorts womöglich erheblich höhere Steuerzahlungen bevorstehen. Allerdings halten Verfassungsrechtler, wie Gregor Kirchhof aus Augsburg, das Grundsteuer-Modell des Bundes ohnehin für „verfassungswidrig und viel zu kompliziert“. Deshalb haben Eigentümerverbände auch bereits eine Verfassungsklage gegen das Grundsteuergesetz angekündigt. Ob dabei viel herauskommt, bleibt abzuwarten.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 26 Januar 2023

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